Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche
Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage
bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden
Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden
Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und
verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine
Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns
andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das
Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der
Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von
unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und
Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder
Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei
des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich
erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das
Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den
Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2
BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend
das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils
des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des
Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen
sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich
für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet,
mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und
diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns
gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder
Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der
Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns
gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des
wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen
Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich
mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag
geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der
Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten
ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer
Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf
demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche
unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Alle Informationen und Daten unserer Angebote stammen vom Auftraggeber und sind
nach bestem Wissen verfasst. Wir bemühen uns, über die jeweilige Immobilie und den
Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit könne wir jedoch nicht übernehmen.

Erfüllungsort und Geschäftssitz

Ehrendorf Immobilien
Werdohler Str. 186
58511 Lüdenscheid
Tel.: 02351 3669830
Fax: 02351 3669901

Inhaberin: Ann Christin Ehrendorf